Verhaltensmaßregeln für Vogelbeobachter und Vogelfotografen auf Helgoland


Während der letzten Helgoländer Vogeltage hat es vermehrt Beschwerden gegeben, dass einige Beobachter weder auf die Natur noch auf die Belange der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen haben. Bereits 1991 hat die OAG Helgoland Verhaltensmaßregeln zum Beobachten auf Helgoland aufgestellt, die mehrere Jahre in der Hummerbude des Verein Jordsand aushingen und für ein friedliches Miteinander von Vogelbeobachtung, Inselbewohnern (und ihren Gästen) und Natur sorgen sollten. Da in den letzten Jahren Fehlverhalten der Beobachter die ganz große Ausnahme waren, haben wir darauf verzichtet, diese zu aktualisieren. Inzwischen scheinen sie aber bei einigen Beobachtern in Vergessenheit geraten zu sein, so dass wir uns nun gezwungen sehen, dieses Versäumnis nachzuholen. Wir bitten alle Vogelbeobachter darum, auf Helgoland mit gutem Beispiel voranzugehen und sich stets an die folgenden Regeln zu halten.


Verhalten auf Helgoland:
  1. Der Friedhof im Oberland-Ort ist und bleibt tabu für Vogelbeobachter und Fotografen. Der Helgoländer Friedhof ist nicht vergleichbar mit einem Friedhof auf dem Festland, der oft zusätzlich die Funktion eines ruhigen Naherholungsgebietes hat.

  2. Auf der Düne darf ausschließlich von den öffentlichen Wegen und an den Stränden beobachtet werden. Insbesondere die Nord- und Süddüne sind nicht zuletzt auch für den Erhalt der Düne insgesamt sehr wichtig und dürfen auf keinen Fall betreten werden. An den Stränden der Düne sollte ein Mindestabstand von 30 Metern zu den dort liegenden Seehunden und Kegelrobben eingehalten werden, damit diese sich bei ansonsten panikartigem Flüchten ins Wasser verletzen können. Der Flugplatz darf auch außerhalb der Flugzeiten in keinem Fall betreten werden.

  3. Auf der Hauptinsel ist im Siedlungsbereich die Privatsphäre der Bewohner zu waren. Das Betreten von Privatgelände ist ohnehin tabu, aber auch dort, wo direkt der Wohnbereich eingesehen werden kann (z.B. Falm, Gärten in Leuchtturmnähe), ist ein sensibles Beobachten gefragt.

  4. Die Jugendherberge bietet insbesondere bei stärkeren Westwinden einen hervorragenden Windschutz. Der beste Platz ist jedoch Privatgelände. Der Herbergsvater duldet uns auf dem Gelände, doch sollten während der Essenszeiten (8:00-9:00, 12:00-13:00, 18:00-19:00) nicht lauter Ornithologenrücken die Sicht der Gäste versperren. Der Bereich in unmittelbarer Nähe zur Fensterfront ist daher zu den Essenszeiten zu meiden.

  5. Das Betreten der Westklippe ebenso wie das Felswatt vor Nord (und damit der Zugang zur Langen Anna) ist aus Naturschutz- und Sicherheitsgründen untersagt. Insbesondere an der Nordklippe kommt es häufig zu kleineren, aber trotzdem lebensgefährlichen Abbrüchen.

  6. Die Dünen zwischen Jugendherberge und Jägerstieg sollten nur auf den offiziellen Wegen betreten werden.

  7. Die Stative MÜSSEN auf der Dünenfähre und im Fahrstuhl eingefahren werden. Auf Insel und Düne sollten die Stative so abgestellt werden, dass Fußgänger und ggf. E-Karren mühelos passieren können.



Allgemeines zum Beobachten und Fotografieren
  1. Es sollte selbstverständlich sein, dass weder der Natur noch dem Vogel irgendein Schaden entsteht.

  2. Zusätzlich sollte Rücksicht auf die ansitzenden Fotografen genommen werden, um ihnen nicht die Vögel zu verscheuchen. Bei selteneren Vögeln sitzen oft mehrere Fotografen an – es ist selbstverständlich, dass man in solchen Fällen nicht nur auf Natur und Vogel, sondern auch auf die anderen Fotografen Rücksicht nimmt.

  3. Im Falle von großen Aufläufen bei Seltenheiten gehört es sich, dass man sich hinten anstellt und nicht vor die bereits anwesenden Beobachter. Aber wer die Seltenheit bereits gesehen hat, sollte Platz machen, um dieses auch anderen Beobachtern zu ermöglichen! Für die Seawatch-Plätze, an denen der Platz eingeschränkt ist, gilt Ähnliches: Wer zuerst kommt, kriegt den besten Platz.